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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 02.11.2022
- 1 L 3014/22.TR -
Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum
Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich
Der regelmäßige, d.h. tägliche oder nahezu tägliche Konsum von Cannabis schließt in der Regel die Fahreignung aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Der Entscheidung lag eine Anordnung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über eine Fahrerlaubnisentziehung zugrunde, gegen die der Antragsteller um Eilrechtsschutz bei Gericht nachgesucht hat. Im April 2022 hatte er anlässlich einer Verkehrskontrolle angegeben, seit mehreren Jahren täglich
Fahreignung trotz zwischenzeitlicher Abstinenz nicht wiedererlangt
Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben schließe die regelmäßige Einnahme von Cannabis die
Regelmäßige Drogenscreenings nicht ausreichend
Zwingende gesetzlich vorgesehene Folge der Ungeeignetheit sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Trier, ra-online (pm/ab)
- Rechtsmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen medizinisch bedingten Cannabiskonsums
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2018
[Aktenzeichen: 14 L 2650/18]) - Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.01.2017
[Aktenzeichen: 1 K 2124/16.TR])
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Dokument-Nr. 32401
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