wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 04.04.2006
10 S 790/03 -

Sonderabfälle dürfen nicht frei entsorgt werden

Gewerbliche oder industrielle Abfälle, die besonders überwachungsbedürftig sind (Sonderabfälle), sind in Baden-Württemberg der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH in Fellbach anzudienen, wenn sie nicht verwertet werden; diese Behörde entscheidet dann über die Einzelheiten der Beseitigung der Abfälle. Eine (thermische) Verwertung der Abfälle in einer Sonderabfallverbrennungsanlage, die den Erzeuger von dieser Andienungspflicht freistellen würde, liegt nur dann vor, wenn die Gewinnung von Energie der Hauptzweck der Abfallverbrennung ist. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die Klägerin des Verfahrens, ein in Baden-Württemberg ansässiges Unternehmen der Abfallentsorgung, hatte von verschiedenen gewerblichen und industriellen Abfallerzeugern Abfälle wie schlammige Tankrückstände, Schlämme aus der Farb- und Lackentfernung und verbrauchte Öle zur Entsorgung übernommen. Bis zu 1.500 Tonnen pro Jahr dieser besonders überwachungsbedürftigen Abfälle hatte sie vorbehandelt und der Sonderabfallverbrennungsanlage eines privaten Entsorgungsunternehmens in Brunsbüttel (Beigeladene) zur Entsorgung zugeführt. Ihr war von der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Beklagte) aufgegeben worden, diese Abfälle im Rahmen der durch Landesverordnung geregelten Zuweisung in der Sonderabfallverbrennungsanlage eines Unternehmens in Hamburg beseitigen zu lassen. Die gegen diese behördliche Anordnung gerichtete Klage des Entsorgungsunternehmens hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.

Die - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene - Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof nach mündlicher Verhandlung am 21.03.2006 jetzt zurückgewiesen.

Zur Begründung hat er im wesentlichen ausgeführt: Die thermische Behandlung der in Rede stehenden Abfälle in der Verbrennungsanlage der Beigeladenen sei bei einer am Europäischen Gemeinschaftsrecht orientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften nicht als Verwertung zu qualifizieren, sondern als Teil der Abfallbeseitigung. Die Gewinnung von Energie in der genannten Anlage sei nicht der Hauptzweck der Verbrennung der Abfälle, sondern lediglich ein Nebenzweck, was insbesondere ein vom Senat eingeholtes Sachverständigengutachten belege. Die Beigeladene mache ihren Umsatz weit überwiegend mit der Abfallverbrennung und nur in Höhe von maximal 3,5 % mit dem Verkauf thermischer Energie. Zudem habe die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der Betrieb der Verbrennungsanlage der Beigeladenen ohne die Versorgung mit den im Streit befindlichen Abfällen unter Verwendung einer Primärenergiequelle (wie Heizöl) fortgesetzt werden müsste oder dass die Beigeladene für die Anlieferung der Abfälle eine Vergütung entrichte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2006
Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 04.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abfall | Abfälle | Beseitigung | Beseitigen | Entfernen | Gemeinschaftsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2175 Dokument-Nr. 2175

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2175

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?