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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2008
- 6 S 1288/08 -
Baden-Württemberg: Sportwetten-Monopol ist rechtens
Das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte staatliche Monopol für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verstößt weder gegen EG-Recht noch gegen das Grundgesetz. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung entschieden.
Das Regierungspräsidium hatte der Antragstellerin untersagt,
Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei zwingenden Gründen des Allgemeininteresses möglich
Das Gericht hat ausgeführt, dass Einschränkungen der
Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des EG-Vertrags seien für den Bereich des
Schließlich verstoße das staatliche Wettmonopol auch nicht gegen innerstaatliches Recht. Auch insoweit sei es nicht zwingend geboten, die Zahl der Annahmestellen zu reduzieren.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 28.10.2008
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Dokument-Nr. 6896
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