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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2006
- 6 S 1988/05 und 6 S 1987/05 -
VGH Baden-Württemberg bestätigt Verbot der Vermittlung von Oddset-Sportwetten
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Veranstalten und die Vermittlung von Sportwetten durch bzw. an private Veranstalter verboten werden kann, wenn der Veranstalter keine in Baden-Württemberg gültige Erlaubnis besitzt. Die gegenteiligen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart, mit denen die Vollziehung zweier von der Stadt Stuttgart erlassenen Verbotsverfügungen ausgesetzt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof geändert.
Die Antragsteller zeigten bei der Stadt Stuttgart die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten "Internetcafé" und "Vermittlung von Oddsetwetten" an. Trotz des Hinweises der Stadt, dass
Der Verwaltungsgerichtshof änderte die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und bestätigte die sofortige Vollziehung der Verfügungen. Diese seien rechtlich nicht zu beanstanden. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das staatliche Monopol für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 10.08.2006
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Dokument-Nr. 2872
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