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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2021
8 S 3419/20 -

Sich zu Eigen machen der Ideologie der Reichs­bürger­bewegung kann Pilotenlizenz kosten

Verneinung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit der Rechtsordnung begründet Zweifel an Zuverlässigkeit

Wer sich die Ideologie der Reichs­bürger­bewegung zu Eigen macht und daher die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die Rechtsordnung verneint, besitzt nicht die luft­sicherheits­rechtliche Zuverlässigkeit. Dies kann den Verlust der Pilotenlizenz zur Folge haben. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit eines Mannes mit Privatpilotlizenz mit der Begründung, er sei ein sogenannter Reichsbürger. Die Behörde stützte die Einschätzung darauf, dass der Mann sich über 10 Monate hinweg gegen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 120 EUR wehrte und dabei Argumente der Reichsbürgerbewegung benutzte. So stritt er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Mann erhob gegen den Widerruf seiner Pilotenlizenz Klage. Er führte an, nur gegen den Bußgeldbescheid habe vorgehen wollen und sich dabei vorübergehend der Argumentation bedient zu haben, die auch von Reichsbürgern verwendet wird, was ihm aber nicht bewusst gewesen sei. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Behörde.

Rechtsmäßiger Widerruf der Pilotenlizenz

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der Behörde. Der Widerruf der Pilotenlizenz sei rechtmäßig, da Zweifel an der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers bestanden haben. Der Kläger habe sich die Ideologie der Reichsbürger zu Eigen gemacht.

Sich zu Eigen machen der Ideologie der Reichsbürger

Wer die Ideologie der Reichsbürgerbewegung in der Sache folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer verneint und damit die geltende Rechtsordnung, gebe nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Anlass zur Befürchtung, dass er aus den von ihm angeführten Gründen auch die die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistenden Vorschriften nicht strikt befolgen wird. Es komme dabei nicht darauf an, ob sich der Person der Übereinstimmung mit der Ideologie der Reichsbürger bewusst war, mit der Bewegung verbunden war oder sich sonst reichsbürgertypisch verhalten hat.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.05.2020
    [Aktenzeichen: 3 K 7725/19]
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Dokument-Nr.: 30670 Dokument-Nr. 30670

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Kommentare (4)

 
 
Geht euch Garnichtsan schrieb am 05.11.2021

Es ist der blanke Hohn!

Die BRD gibt es nachweislich seit 1990 nicht mehr.Und selbst vor 1990 hatte sie weder eine staatliche Funktion, noch deren oder gar hoheitliche Rechte. Rechtsnorm? Seit wann geht eine Rechtsnorm von Betrügern aus? Vom kleinen "Beamten" - den es in diesem Land seit 1945 wegen Verbotes durch die Alliierten nicht mehr gibt -, bis zu den sogenannten Richtern, hat nicht einer die Legitimation seine Tätigkeit auszuüben. Sie durften noch nie Gesetze oder Verordnungen erlassen und am allerwenigsten dem Bürger Steuern abnehmen. Da dieses Land aber nur aus Feiglingen besteht, ziehen sie schön brav mit um ihren Krümel vom Kuchen zu erhalten. Selbst die hohen Gerichte haben keine staatliche oder hoheitliche Befugnis. Sind denn hier die Hirne ausgegangen?

schrieb am 13.08.2021

Das deutsche Paradoxon: Man verteufelt was man einst bejubelt hatte.

Danke Deutschland, deine Geschichte hat mich gebracht.

Danke Deutschland, deine Geschichte hat mich krank gemacht.

DANKE DEUTSCHLAND!

Gedankenverbrechen schrieb am 12.08.2021

Er hat eine Fluglizenz aber leugnet die Rechtsordnung? Diese Logik verstehen nur Schwaben.

Dennis Langer antwortete am 13.08.2021

Es genügt, wenn er seinen Wohnsitz in einen anderen Staat verlagert und dort die Fluglizenz neu erwirbt. Doch Deutschland wird er auch damit niemals wieder selbst an- oder überfliegen dürfen, ausgenommen er ist ein Passagier.

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