wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 11.06.2008
VerfGH 27A/08 u.a. -

Berlin: Keine Aussetzung des Rauchverbots in Berliner Gaststätten

Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber

Elf Berliner Gastwirte haben bei dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Verfassungsbeschwerden gegen das mit dem Berliner Nichtraucherschutzgesetz angeordnete Rauchverbot in Gaststätten erhoben. Ihre Eilanträge, das ab Juli 2008 bußgeldbewehrte Rauchverbot bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden vorläufig auszusetzen, hat der Verfassungsgerichtshof Berlin zurückgewiesen.

Der Verfassungsgerichthof hat ausdrücklich offen gelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, und seine Entscheidung - wie in Eilverfahren üblich - allein auf eine Interessenabwägung gestützt. Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber gebietet es, dessen Entscheidung zum Schutz der Nichtraucher nur dann in Frage zu stellen, wenn die behaupteten schwerwiegenden Nachteile konkret dargelegt und belegt sind.

Antragsteller haben keine existentielle Gefährdung angezeigt

Die Antragsteller haben keine existentielle Gefährdung ihrer Betriebe durch das Rauchverbot aufgezeigt. Es ist den Gastwirten zuzumuten, wirtschaftliche Einbußen bis zu der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden hinzunehmen.

Existenzbedrohende Lage nicht nachgewiesen

Die einzige Gastwirtin, die vorgetragen hatte, das Rauchverbot in ihrer Ein-Raum-Gastwirtschaft konsequent durchzusetzen und hierdurch in eine existenzbedrohende Lage geraten zu sein, hat ihre Angaben trotz Nachfrage durch den Verfassungsgerichtshof nicht belegt. Die übrigen Gastronomen, die das Rauchverbot entweder gar nicht oder nur für wenige Tage am Jahresbeginn beachtet haben, haben Umsatzeinbußen nur auf der Grundlage von Gästeumfragen und allgemeinen Studien behauptet. Obwohl Erhebungen namentlich des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Aussagen über zum Teil erhebliche rauchverbotsbedingte Ertragseinbußen jedenfalls von Kleingaststätten enthalten, lässt sich daraus keine Existenzgefährdung der Betriebe der Antragsteller ablesen. Entsprechendes gilt auch für die in den vergangenen Tagen veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 12.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berlin | Berliner | Gaststätte | Nichtraucherschutzgesetz | Rauchverbot

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6205 Dokument-Nr. 6205

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6205

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?