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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 11.06.2008
- VerfGH 27A/08 u.a. -
Berlin: Keine Aussetzung des Rauchverbots in Berliner Gaststätten
Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber
Elf Berliner Gastwirte haben bei dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Verfassungsbeschwerden gegen das mit dem Berliner Nichtraucherschutzgesetz angeordnete Rauchverbot in Gaststätten erhoben. Ihre Eilanträge, das ab Juli 2008 bußgeldbewehrte Rauchverbot bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden vorläufig auszusetzen, hat der Verfassungsgerichtshof Berlin zurückgewiesen.
Der Verfassungsgerichthof hat ausdrücklich offen gelassen, ob die gesetzliche Ausgestaltung des Rauchverbots in Gaststätten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, und seine Entscheidung - wie in Eilverfahren üblich - allein auf eine Interessenabwägung gestützt. Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber gebietet es, dessen Entscheidung zum Schutz der Nichtraucher nur dann in Frage zu stellen, wenn die behaupteten schwerwiegenden Nachteile konkret dargelegt und belegt sind.
Antragsteller haben keine existentielle Gefährdung angezeigt
Die Antragsteller haben keine existentielle Gefährdung ihrer Betriebe durch das
Existenzbedrohende Lage nicht nachgewiesen
Die einzige Gastwirtin, die vorgetragen hatte, das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VerfGH Berlin vom 12.06.2008
- Niedersachsen: Keine einstweilige Anordnung gegen Rauchverbot in Gaststätten
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.05.2008
[Aktenzeichen: 13 ME 77/08]) - Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz für weitere drei Monate ausgesetzt
(Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008
[Aktenzeichen: VGH A 1/08 u.a.])
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Dokument-Nr. 6205
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