Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.01.2021
- 12 B 1/21 -
Kein Recht des verbeamteten Lehrers zur Verweigerung des Präsenzunterrichts wegen Virus-Pandemie bei umfassenden Hygienemaßnahmen
Zugehörigkeit zur Risikogruppe unbeachtlich
Ein verbeamteter Lehrer hat im Rahmen einer Virus-Pandemie kein Recht den Präsenzunterricht zu verweigern, wenn der Dienstherr ausreichende Hygienemaßnahmen ergriffen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Lehrer zur Risikogruppe gehört. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Corona-Pandemie sollte in Schleswig-Holstein zu Beginn des Jahres 2021 die Schulen für die Abschlussklassen 9 und 10 geöffnet werden. Zum Schutz der Lehrkräfte und der Schüler entwickelte die Schulleitung ein umfangreiches Hygienekonzept. Dazu gehörten Regelungen zur Kohortenbildung, Handhygiene, Einhaltung des Abstandsgebots und Lüftung. Für Lehrkräfte, welche einer Risikogruppe angehörten, wurden weitere Maßnahmen getroffen, wie der Einsatz in möglichst wenig Kohorten, den Ausschluss von Vertretungsunterricht in weiteren Kohorten, einen Spuckschutz um das Lehrerpult, der Zuweisung eigener WC-Anlagen und der Schaffung eines separaten Aufenthaltsraum. Ein verbeamteter
Kein Anspruch des Lehrers auf Befreiung vom Präsenzunterricht
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied gegen den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Coronavirus: Beamtete Lehrerinnen und Lehrer haben nur bei Unzumutbarkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2020
[Aktenzeichen: 12 B 45/20 u. a.]) - Corona-Pandemie: Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im Präsenzbetrieb für Rechtsreferendare zumutbar
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2020
[Aktenzeichen: 10 L 1954/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29914
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29914
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.