Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1978, 50
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1978, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1978, 50:
Landgericht Mannheim, Urteil vom15.01.1976
- 4 S 134/75 -
Vermieter kann Mieter bei Drohung mit Geiselnahme fristlos kündigen
Wenn ein Mieter den Vermieter mit einer Geiselnahme bedroht, dann ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Androhung einer Geiselnahme stellt eine schwere schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters dar. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter in einem solchen Fall nicht zuzumuten. Dies entschied das Landgericht Mannheim. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1978, 50 wird teils auch als „WuM 78, 50“, „WuM 1978, S. 50“ oder „WuM 78, S. 50“ zitiert.