Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 1983, 126
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 1983, Seite: 126
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 1983, 126:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.10.1982
- V ZR 24/82 -
Grundlos verweigerte Annahme eines Schreibens gilt im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung als zugegangen
Verweigert ein Empfänger grundlos die Annahme eines Schreibens, so muss er sich so behandeln lassen, als sei ihm das Schreiben im Zeitpunkt der Annahmeverweigerung zugegangen, wenn er im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit rechterheblichen Mitteillungen rechnen musste. Ein neuer Zustellungsversuch ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom13.05.1976
- 154 C 557/74 -
Recht zur Mietminderung bei zu lauten Maschinen
Geht von einer Maschine eine unzumutbare Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 %. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom03.09.1982
- 8 C 195/82 -
Mieter kann Teppichboden des Vormieters nutzen und muss ihn nicht entfernen
Belässt der Vormieter einen verklebten Teppich in der Wohnung, so kann der Nachmieter den Teppich nutzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheims hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 1983, 126 wird teils auch als „WuM 83, 126“, „WuM 1983, S. 126“ oder „WuM 83, S. 126“ zitiert.