wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 26

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 26

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 26:

Amtsgericht Gießen, Urteil vom05.11.2015
- 48 C 48/15 -

Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung

Ist die Heizung in einem kleinen Raum defekt, so kann dies eine Mietminderung von 8 % rechtfertigen. Im April jedoch nur in Höhe von 4 %. Eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus kann zu einer Mietminderung von 4 % berechtigen. Führt ein Defekt der Duschkabine zu einem nassen Boden, kann eine Mietminderung von 3 % angemessen sein. Zudem können die Mieter neben der Mietminderung ein Zurück­behaltungs­recht in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags ausüben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle WuM 2016, 26 wird teils auch als „WuM 16, 26“, „WuM 2016, S. 26“ oder „WuM 16, S. 26“ zitiert.