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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2016, 420

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 420

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 420:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.05.2016
- VIII ZR 209/15 -

BGH: Einwendungs­aus­schluss umfasst auch generell nicht auf Mieter umlagefähige Kosten

Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss ein Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebs­kosten­abrechnung Einwendungen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Einwendung dagegen richtet, dass die Neben­kosten­abrechnung generell nicht umlagefähige Kosten enthält. Der Einwendungs­aus­schluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB umfasst daher auch generell nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2016, 420 wird teils auch als „WuM 16, 420“, „WuM 2016, S. 420“ oder „WuM 16, S. 420“ zitiert.