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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ZTR 2010, 214

Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR),
Jahrgang: 2010, Seite: 214

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZTR 2010, 214:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -

Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit

Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ZTR 2010, 214 wird teils auch als „ZTR 10, 214“, „ZTR 2010, S. 214“ oder „ZTR 10, S. 214“ zitiert.