Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZTR 2010, 214
Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR),
Jahrgang: 2010, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZTR 2010, 214:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZTR 2010, 214 wird teils auch als „ZTR 10, 214“, „ZTR 2010, S. 214“ oder „ZTR 10, S. 214“ zitiert.