Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ZUM 2014, 142
Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM),
Jahrgang: 2014, Seite: 142
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ZUM 2014, 142:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2013
- I ZR 55/12 -
Veröffentlichung von Gutachterfotos durch Haftpflichtversicherer in Internet-Restwertbörse: Gutachter steht Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung zu
Veröffentlicht der Haftpflichtversicherer von einem Kfz-Sachverständigen angefertigte Fotos aus einer Bilderserie, so begeht die Versicherung eine Urheberrechtsverletzung. Der Gutachter kann in diesem Fall auf Unterlassung der Veröffentlichung nicht nur der veröffentlichten Fotos, sondern aller Fotos aus der Bilderserie klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ZUM 2014, 142 wird teils auch als „ZUM 14, 142“, „ZUM 2014, S. 142“ oder „ZUM 14, S. 142“ zitiert.