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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ablesen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2014
- 1 SsRs 1/14 -
Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit
Verbotswidrige Nutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um die Uhrzeit abzulesen, so liegt darin eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im November 2013 vom Amtsgericht Pirmasens zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon aufnahm, um die Uhrzeit abzulesen. Dagegen wehrte sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde.Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Nach Ansicht des Gerichts liege eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn die Handlung des Autofahrers einen Bezug zu einer Funktion des Geräts hat... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 18.12.1986
- 11 T 96/86 -
Vermieter hat Zutrittsrecht zur Wohnung zwecks Ablesung des Heizkostenverteilers
Mieter muss Ablesung und Zutritt dulden
Um den Heizkostenverteiler abzulesen steht dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Diesen Zutritt sowie die Ablesung muss der Mieter dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob der Vermieterin ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, um den Heizkostenverteiler ablesen zu können. Nachdem das Amtsgericht Hamburg ein solches Recht bejahte, musste sich das Landgericht Hamburg mit dem Fall beschäftigen.Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 18.04.1985
- 1 S 466/84 -
Heizkörperablesung: Vermieter hat Anspruch auf Zutritt zu den Mieträumen
Keine Ermittlung der Verbrauchswerte durch Schätzung
Der Vermieter hat Anspruch auf Zutritt zu den Mieträumen, wenn er die Wärmemessgeräte des Heizkörpers ablesen möchte. Er darf die Verbrauchswerte nicht im Wege der Schätzung ermitteln. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging es darum, ob die Vermieterin von Wohnraum die Verbrauchswerte der Heizung im Weg der Schätzung oder durch ein Ablesen der Wärmemessgeräte an den Heizkörpern ermitteln muss.Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Vermieterin die Verbrauchswerte nicht im Wege der Schätzung ermitteln durfte.... Lesen Sie mehr
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