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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.10.2021
- 4 A 9.19 -
Klage gegen Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos
Stadt Krefeld nicht in eigenen Rechten verletzt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Stadt Krefeld gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen.
Der angegriffene Beschluss genehmigt Bau und Betrieb einer 380 kV Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Fellerhöfe und St. Tönis. Für die etwa 7,3 km lange Leitung sollen 23 Masten mit einer Höhe zwischen 57,6 m und 71,5 m neu errichtet werden. Auf ihrem nördlichen Teilstück soll die Leitung östlich einer Bestandsleitung in der Nähe der Wohnbebauung verlaufen. Die Stadt Krefeld ist Eigentümerin mehrerer zum Wohnen genutzter Grundstücke in diesem Bereich, die für Schutzstreifen in Anspruch genommen werden.Das Bundesverwaltungsgericht hatte einen ersten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 für rechtswidrig und... Lesen Sie mehr