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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „AfD-Flügel“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.05.2024
- 5 A 1216/22 , 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen gegeben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des VG Köln waren damit erfolglos.
Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stellen eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beobachtung als Verdachtsfall dar. Dies gilt auch für politische Parteien, welche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Die Befugnis zur nachrichtendienstlichen Beobachtung besteht, wenn ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffene Vereinigung Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Bloße Vermutungen oder Spekulationen genügen nicht. Was für... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
- 20 K 3080/21, 20 K 4549/21 und 20 K 2177/21 -
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des AfD-Flügels rechtmäßig
"Flügel" stellte bis zur formalen Auflösung im April 2020 eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des Waffengesetzes dar
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. "Erfurter Resolution" unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen.
Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20.2.2020 das bisher geltende Waffenrecht dahingehend verschärft, dass nunmehr auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Erlass des Widerrufsbescheides regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nachweisliche Erkenntnisse... Lesen Sie mehr
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