die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „allgemeine Lebenshaltung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 06.04.2022
- 2 LA 171/20 -
Nach Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC-Wand beihilfefähig sein
Keine Zuordnung zur allgemeinen Lebenshaltung
Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erlitt ein in Bremen wohnhafter 61-jähriger Bundesbeamter einen Schlaganfall. Nach der Entlassung aus der Reha, wurde ihm ärztlich Haltegriffe für Dusche und WC verordnet. Nachdem er für 178 € drei Haltegriffe angeschafft hatte, beantragte der Beamte die Gewährung von Beihilfe. Da dies abgelehnt wurde, erhob er Klage. Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung.Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Haltegriffe für Bad und WC seien beihilfefähig.... Lesen Sie mehr