die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „allgemeine Reisebedingungen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2014
- X ZR 1/14 -
In Reisevertrag muss nicht genauer Zeitpunkt für Hin- und Rückreise vereinbart werden
BGH zur Angabe der Flugzeiten in einer Reisebestätigung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in einem Reisevertrag vereinbart werden kann, dass die genauen Zeitpunkte für die Hin- und Rückreise, insbesondere die genauen Uhrzeiten, erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Im zugrunde liegenden Verfahren verlangte der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, von der beklagten Reiseveranstalterin, es zu unterlassen, an Verbraucher Bestätigungen über den Abschluss eines Reisevertrags zu übermitteln, ohne die voraussichtliche Zeit der Abreise (Abflug) und der Rückkehr (Landung des Rückflugs) anzugeben. Er wendet sich insbesondere gegen die bloße Angabe eines Hin- und Rückflugdatums mit dem Zusatz "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt!".Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof wies die dagegen gerichtete Revision... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2013
- X ZR 24/13 -
BGH: Reiseveranstalter dürfen nicht ohne Grund vereinbarte Flugzeiten ändern
Bundesgerichtshof zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"
Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist der bundesweit tätige Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer. Die Beklagte ist eine Reiseveranstalterin. Sie verwendet "Ausführliche Reisebedingungen", die u.a. folgende Regelungen enthalten:"Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.... Lesen Sie mehr