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Amtsgericht Alzey, Urteil vom 26.06.2013
- 28 C 165/12 -
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion: Kein Kaufvertragsschluss und kein Schadenersatzanspruch bei Abgabe eines Gebots zwecks Spekulation auf vorzeitigem Auktionsabbruch
Fehlen eines Kaufinteresses und somit eines Rechtsbindungswillens zum Abschluss eines Kaufvertrags
Bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Höchstbietende allein deswegen ein Gebot abgibt, weil er auf den vorzeitigen Auktionsabbruch spekuliert, um somit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall fehlt es an einem Kaufinteresse und somit an einem Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines Kaufvertrags. Dies hat das Amtsgericht Alzey entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 beendete ein Verkäufer vorzeitig eine eBay-Auktion für ein neues iPhone 4S mit 16 GB. Der zu diesem Zeitpunkt als einziger und zugleich Höchstbietender mit 200 EUR vertrat die Ansicht, dass trotz vorzeitigem Auktionsabbruch ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Er verlangte daher die Herausgabe des Handys. Der Verkäufer lehnte dies jedoch ab. Seiner Meinung nach habe der Höchstbietende das iPhone nicht erwerben wollen. Er habe vielmehr auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch spekuliert, um so günstig das Handy zu erhalten. Der Höchstbietende wies dies von sich und erhob Klage auf Zahlung von... Lesen Sie mehr
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