die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Delmenhorst“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Delmenhorst, Urteil vom 21.08.2003
- 4b C 5160/03 (V) -
Betriebskostenabrechnung: Mieter kann Zusendung von Belegkopien gegen Erstattung von 0,25 Euro je Kopie verlangen
Zum Recht des Mieters auf Prüfung einer Nebenkostenabrechnung / Unterlagen-Einsichtnahme und Kopien-Zusendung
Möchte ein Mieter die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung überprüfen, dann hat er das Recht die der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen beim Vermieter einzusehen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Delmenhorst kann ein Mieter auch verlangen, dass der Vermieter Kopien der Abrechnungsbelege erstellt. Hierfür darf der Vermieter je Kopie höchstens 0,25 Euro berechnen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Betriebskostenabrechnung 2001 erhalten. Um diese prüfen zu können, verlangte der Mieter vom Vermieter Kopien der Rechnungsbelege. Der Vermieter wollte eigentlich keine Kopien erstellen und wenn, dann nur gegen Erstattung von 0,44 Euro Kosten je Kopie. Da sich Mieter und Vermieter nicht einigen konnten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Delmenhorst verurteilte den Vermieter dazu, Kopien von den der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Rechnungsbelegen gegen Kostenerstattung von 25 Cent je Kopie zu erstellen.Das Amtsgericht Delmenhorst stützte den Anspruch... Lesen Sie mehr