die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Dülmen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dülmen, Urteil vom 15.11.2012
- 3 C 128/12 -
Rattenbefall in der Wohnung rechtfertigt Mietminderung
Minderungsquote von 80 % angemessen
Ist eine Mietwohnung von Ratten befallen und werden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung ergriffen, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Der Mieter kann daher seine Miete um 80 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dülmen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall teilte eine Mieterin im November 2011 ihrem Vermieter mit, dass ihre Wohnung und der dazugehörige Garten von Ratten befallen seien. Der Vermieter beauftragte daraufhin eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Diese führte im Dezember 2011 Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung in der Wohnung der Mieterin aus. Ab Dezember 2011 machte die Mieterin von ihrem Mietminderungsrecht Gebrauch und stellte sämtliche Mietzinszahlungen ein. Zudem kündigte sie die Wohnung fristlos und zog im April 2012 aus. Der Vermieter erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete. Er behauptete, der Rattenbefall sei... Lesen Sie mehr