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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Eckernförde“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Eckernförde, Urteil vom 27.04.2010
- 6 C 670/09 -

Keine Mietminderung wegen Baulärms bei stadtbekanntem Bauvorhaben

Geplanter Abriss eines Nachbarhauses war Mietern bei Abschluss des Mietvertrages bekannt

Eine nachträgliche Mietminderung kann ein Mieter nicht geltend machen, wenn ihm der Mangel an einer Mietsache bei Vertragsabschluss bekannt ist. Auch regelmäßige Mietzahlungen, selbst wenn diese unter Vorbehalt geschehen, sind als Anerkenntnis zu sehen, dass die Miete in voller Höhe geschuldet ist und schließen einen Anspruch auf nachträgliche Mietminderung aus. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Eckernförde hervor.

Im vorliegenden Fall forderte ein Vermieter die Räumung einer Wohnung, nachdem die Miete auch nach erfolgter Abmahnung wiederholt unpünktlich und zeitweise gemindert gezahlt wurde. Die Beklagten gaben an, die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt zu haben, da ihrer Meinung nach Grund für eine Mietminderung bestand. Diesen sahen sie zum einen im Lärm, der durch den Abriss eines nahe gelegenen Hauses verursacht wurde und zum Teil bis 22 Uhr abends angedauert habe. Außerdem gaben sie verschiedene Mängel an der Mietsache an. Zum einen sei der Kachelofen nicht funktionstüchtig gewesen, der Fußboden im Kinderzimmer habe sich so stark abgesenkt, dass keine... Lesen Sie mehr