die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Rheinbach“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005
- 3 C 199/04 -
Keine abstrakten Kosten bei Schlüsselverlust aufgrund Kostenvoranschlags / Schadenersatz wegen Dübellöcher
Kein Schadenersatz wegen 14 Bohrlöchern in Küchenfliesen
Verliert ein Mieter seinen Schlüssel, so kann der Vermieter die Schließanlage auf Kosten des Mieters austauschen. Eine Kostenpflicht des Mieters scheidet aber aus, wenn es zu keinem Austausch kommt. Zudem hat der Vermieter 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Rheinbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter vom Mieter die Erstattung der Kosten für den Austausch der vollständigen Schließanlage aufgrund eines fiktiven Kostenvoranschlags. Der Mieter hatte den Schlüssel zu seiner Wohnung verloren, woraufhin der Vermieter eine neue Schließanlage angesichts des Sicherheitsbedürfnisses der Mitmieter für notwendig hielt. Zudem verlangte der Vermieter Schadenersatz wegen 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen. Der Mieter bohrte diese, um eine Arbeitsplatte anzubringen.Das Amtsgericht Rheinbach entschied gegen den Vermieter. Dieser habe keinen Anspruch auf Schadenersatz... Lesen Sie mehr