die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ribnitz-Damgarten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, Urteil vom 11.12.2006
- 1 C 324/06 -
Kein fristgerechter Zugang der Betriebskostenabrechnung bei Einwurf in den Briefkasten am 31.12. um 18.30 Uhr
Mit Entleerung des Briefkastens zu dieser Zeit ist nicht zu rechnen
Wirft der Vermieter am 31.12. um 18.30 Uhr die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr in den Briefkasten des Mieters, so ist diese nicht mehr fristgerecht zugegangen. Denn mit einer Entleerung des Briefkastens zu dieser Zeit kann nicht gerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2005 machten die Vermieter einer Wohnung einen Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2003 geltend. Die Abrechnung wurde den Mietern der Wohnung am 31.12.2004 um 18.30 Uhr in den Briefkasten geworfen. Es bestand nachfolgend Streit, ob dies noch rechtzeitig war.Das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten entschied gegen die Vermieter. Diese hätten keinen Anspruch auf Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung. Denn die Nebenkostenabrechnung sei nicht innerhalb der 12-Monats-Frist des... Lesen Sie mehr