wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Schorndorf“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schorndorf, Urteil vom 05.07.2012
- 6 C 1166/11 -

Wohnungs­eigentümer­beschluss zum Entfernen eines Katzengitters bindet Mieter nicht

Anbringung eines Katzengitters am Balkon stellt keinen vertragswidrigen Mietgebrauch dar

Beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich, dass der Mieter einer Eigentumswohnung das am Balkon angebrachte Katzengitter entfernen soll, wird dadurch nicht der Mieter gebunden. Zudem stellt das Anbringen eines Katzengitters am Balkon dann keinen vertragswidrigen Mietgebrauch dar, wenn die optische Beeinträchtigung gering ist und nicht in die bauliche Substanz eingegriffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schorndorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Erdgeschosswohnung wurde beim Abschluss des Mietvertrags im November 2009 vom Wohnungseigentümer gestattet zwei Hauskatzen zu halten. Nachträglich brachte der Mieter am Balkon, ohne in die bauliche Substanz einzugreifen, ein Katzengitter an. Einige Wohnungseigentümer hielten dies für unzulässig. Den Antrag darauf, dem Mieter die Anbringung des Katzengitters zu gestatten, lehnte die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich im Juni 2010 ab. Die Verwaltung zwang den Wohnungseigentümer daraufhin gegen seinen Mieter auf Entfernung des Katzengitters zu klagen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schorndorf, Urteil vom 10.11.1992
- 2 C 811/92 -

Anspruch auf Schadenersatz bei Auffahrunfall wegen plötzlichen Abbremsens aufgrund einer Katze

Überfahren einer Katze zur Vermeidung von Sachschäden an Fahrzeugen zumutbar

Bremst ein Autofahrer sein Fahrzeug plötzlich ab, um eine über die Straße laufende Katze nicht zu überfahren, und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, so macht er sich schaden­ersatz­pflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schorndorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im April 1992 kam es auf einer Bundesstraße zu einem Auffahrunfall, weil eine Autofahrerin wegen einer über die Straße laufenden Katze plötzlich stark abbremste. Der Fahrer des auffahrenden PKW klagte daraufhin auf Schadenersatz.Das Amtsgericht Schorndorf entschied zu Gunsten des Klägers.... Lesen Sie mehr