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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Würzburg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 22.01.2015
- 30 C 1212/14 WEG -

Wohneigentumsrecht: Bei in Außenwand integrierten Rollläden handelt es sich um Gemein­schafts­eigentum

Vorliegen von Sondereigentum bei Möglichkeit der Montage und Demontage der Rollläden ohne Veränderung der äußeren Gestalt

Sind die Rollläden einer Eigentumswohnung in die Außenwand integriert oder können sie ohne Beeinträchtigung der äußeren Gestalt nicht montiert oder demontiert werden, so handelt es sich um Gemein­schafts­eigentum und nicht um Sondereigentum. In diesem Fall können die Kosten zur Instandsetzung der Rollläden aus dem Gemein­schafts­vermögens entnommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung im April 2014 wurde unter anderem ein Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2013 gefasst. Diese enthielt Kosten für die Instandsetzung der Außenrollos in Höhe von ca. 105 Euro. Diese Kosten sollte aus dem Gemeinschaftsvermögen bestritten werden. Dagegen wehrte sich ein Wohnungseigentümer. Er meinte, seine Rollläden gehören nicht zum Gemeinschaftseigentum, sondern seien Sondereigentum. Er erhob daher gegen den Beschluss Klage.Das Amtsgericht Würzburg entschied gegen den Wohnungseigentümer. Die Instandsetzungskosten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 17.05.2010
- 13 C 670/10 -

Wirksame Klein­reparatur­klausel bei Beschränkung der Einzel­reparatur­kosten auf 110 EUR

Mieter muss Kosten für Reparatur von Rollläden tragen

Eine Klein­reparatur­klausel ist wirksam, wenn die Kosten pro Einzelreparatur auf 110 EUR beschränkt werden und wenn der jährliche Höchstbetrag nicht 8 % der Jahresgrundmiete bzw. 500 EUR übersteigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung die Kosten für die Reparatur der Rollläden in Höhe von einmal ca. 63 EUR und dann nochmal ca. 70 EUR tragen. Die Vermieterin verwies in diesem Zusammenhang auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach die Mieter verpflichtet waren, die Kosten für die Behebung von kleineren Schäden bis zu einem Betrag von 110 EUR... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 20.10.1987
- 13 C 1045/87 -

Klopfgeräusche der Heizung rechtfertigen Mietminderung

Recht zur Mietminderung bei Störung der Nachtruhe aufgrund Heizungsgeräusche

Kommt es aufgrund von Klopfgeräuschen der Heizung zur Störung der Nachtruhe, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Würzburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob Klopfgeräusche der Heizung ein Recht zur Mietminderung begründen, wenn dadurch das Schlafen gestört wird.Nach Auffassung des Amtsgerichts Würzburg rechtfertigen Klopfgeräusche der Heizungsanlage eine Mietminderung, wenn dadurch die Nachtruhe gestört wird. Dies gelte unabhängig davon,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 19.02.2014
- 13 C 2751/13 -

Mieter zur Beseitigung eines Wespennestes bei befürchteter konkreter Gesund­heits­gefährdung auf Kosten des Vermieters berechtigt

Vermieter muss vorher versucht werdene zu benachrichtigen

Geht von einem Wespennest eine konkrete Gesund­heits­gefährdung aus, so kann der Mieter dieses auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen. Zuvor muss aber versucht werden den Vermieter zumindest telefonisch zu erreichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2013 wurde der Balkon der Mieter einer Wohnung von etwa 200 Wespen heimgesucht. Hintergrund dessen war, dass sich im Rollokasten ein großes Wespennest angesiedelt hatte. Da die Mieter befürchteten, dass es zu schweren Wespenstichen kommen würde, welche gerade im Hinblick auf ihr Kleinkind und der Allergie der einen Mieterin eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Würzburg, Urteil vom 11.06.1991
- 15 C 813/91 -

Badegast hat keinen Anspruch auf Tragen eines String-Tangas

Kein Vorliegen eines verfassungswidrigen Eingriffs in Freiheitsrechte

Der Badegast eines öffentlichen Freibads, hat keinen Anspruch auf Tragen eines String-Tangas. Darin liegt kein verfassungswidriger Eingriff in die Freiheitsrechte des Badegastes. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Badegast des Würzburger Freibads wurde das Tragen eines String-Tangas untersagt. Das Verbot wurde auf eine Bestimmung der Benutzungsbedingungen gestützt, wonach das Baden nur in "üblicher Badebekleidung" erlaubt war. Da den Frauen jedoch das Oben-ohne-Baden gestattet war, sah der Badegast eine Ungleichbehandlung und erhob Klage.... Lesen Sie mehr