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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anerkennungsbescheid“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2021
- L 9 AL 198/20 B ER -

Deutschen Malta Air-Mitarbeiter erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld

Bundesagentur für Arbeit ist zu Erteilung eines Anerkennungs­bescheids verpflichtet

Die Malta Air Ltd. hat nach einer aktuellen Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Nordrhein-Westfalen Anspruch auf einen Anerkennungs­bescheid, da bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren davon auszugehen ist, dass ihre Heimatbasen in Deutschland den Betriebsbegriff i.S.v. 97 SGB III erfüllen.

Im vorliegenden Fall ist die Antragstellerin eine zur irischen Ryanair-Gruppe gehörende Fluggesellschaft mit Sitz in Malta. Die in Deutschland stationierten Beschäftigten sind einer sog. Homebase an einem von ihr bedienten deutschen Flughafen zugewiesen. Die Antragstellerin zeigte bei der Bundesagentur für Arbeit (Antragsgegnerin) im Juni 2020 die Fortdauer des pandemiebedingten Arbeitsausfalls an. Diese lehnte die Erteilung eines Anerkennungsbescheides ab. Einen solchen benötigte die Antragstellerin um auf der nächsten Stufe des zweistufigen Verfahrens für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Das SG Köln wies ihren Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ab. ... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.09.2020
- L 20 AL 109/20 B ER -

Mitarbeiter der Malta Air Ltd. erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld

Bundesagentur für Arbeit ist bis zur endgültigen Klärung an Anerkennungs­bescheid gebunden

Bei der Bewilligung von Kurzarbeitergeld (Kug) für die Mitarbeiter der Airline bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an ihren Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungs­voraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hat. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Die Antragstellerin ist eine zur irischen Ryanair-Gruppe gehörende Fluggesellschaft mit Sitz in Malta. Die in Deutschland stationierten Mitarbeiter sind einer sog. Homebase an einem von ihr bedienten deutschen Flughafen zugewiesen. Die Antragstellerin zeigte bei der Bundesagentur für Arbeit (Antragsgegnerin) die Einführung von Kurzarbeit in Folge der Ausbreitung von COVID-19 und der... Lesen Sie mehr