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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anhörungsmangel“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.03.2021
- 1 C 41.20 -
Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im Asylverfahren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss nach nunmehr unionsrechtskonformer Anhörung über Asylanträge entscheide
Hat es das Bundesamt im behördlichen Asylverfahren unterlassen, den Antragsteller persönlich anzuhören, darf das Gericht im Klageverfahren die Anhörung selbst unter Wahrung u.a. der gebotenen Vertraulichkeit nachholen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Gelegenheit belassen, die unterlassene Anhörung nachzuholen, oder den angefochtenen Unzulässigkeitsbescheid aufheben, damit das Bundesamt nach fehlerfreiem Verfahren eine neuerliche Entscheidung über den Asylantrag trifft. Bei der Betätigung seines weiten Verfahrensermessens hat das Gericht die konkreten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die bisherige Verfahrensdauer und das Ausmaß der erforderlichen Sachverhaltsaufklärung zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, dem unter anderen Personalien in Italien die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und ein bis Februar 2015 gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt worden war, wendet sich gegen die ohne vorherige persönliche Anhörung getroffene Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt), dass ihm aufgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat kein Asylrecht zusteht. Klage und Berufung sind insoweit ohne Erfolg geblieben.Auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Juni 2020 entschieden, dass ein behördlicher... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.12.2013
- BVerwG 7 B 18.13 -
Urteile des VGH Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig
Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz formell rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat auf Klage der RWE Power AG festgestellt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder aufzunehmen (Biblis Block B), rechtswidrig gewesen seien.
Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Anordnungen bereits formell rechtswidrig seien, weil die Klägerin nicht angehört worden sei und dies einen beachtlichen Verfahrensfehler darstelle. Die Anordnungen seien zudem materiell rechtswidrig, da die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage - § 19 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Satz 2 AtG - nicht vorlägen, der Beklagte... Lesen Sie mehr
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