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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anti-Baby-Pille“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009
- S 14 KA 166/07 -

Keine Anti-Baby-Pille nur zur Aknebehandlung: Arzt muss Regress leisten

Anti-Baby-Pille ist kein Arzneimittel

Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf auf die Klage eines Frauenarztes aus Euskirchen entschieden.

Nach Ansicht der Richter müssen gesetzliche Krankenversicherungen i. d. R. nur für Arzneimittel zahlen. Die Anti-Baby-Pille sei aber grundsätzlich kein Arzneimittel, da sie nicht der Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung diene. Den Einwand des Gynäkologen, mit der Anti-Baby-Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, ließ das Gericht nicht gelten. Für diese Art der Krankenbehandlung sei das Verhütungsmittel nicht zugelassen. Lediglich für Versicherte bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dürfe die Pille indikationsunabhängig verordnet werden. Der Kläger müsse daher Regress leisten.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2006
- 8 (6) Sa 209/06 -

Kein Anspruch auf Beihilfe für Anti-Baby-Pille

Es besteht kein Anspruch auf Beihilfe für Kontrazeptionsmittel (Anti-Baby-Pille) zwischen dem 20. und 45. Lebensjahr, wenn das Mittel trotz einer medizinischen Indikation zumindest dem Nebenzweck einer Empfängnisverhütung dient. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden.

Der beim Land NRW beschäftigte Kläger ist beihilfeberechtigt. Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, Beihilfe in Höhe von 50,89 € an den Kläger zu zahlen hat auf Grund von ärztlichen Verordnungen zugunsten der beiden Töchter des Klägers, mit denen Verhütungsmittel zur Vermeidung von Zyklusbeschwerden verschrieben worden sind.Die entsprechenden... Lesen Sie mehr