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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Dessau-Roßlau“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 21.03.2012
- 1 Ca 148/11 -

Fristlose Kündigung nach Arbeitgeberbeleidigung durch Anklicken des "Gefällt-mir-Buttons" auf Facebook unwirksam

Arbeitgeber lediglich zur Abmahnung berechtigt

Eine fristlose Kündigung eines seit 25 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Arbeitgeberbeleidigung durch das Anklicken des "Gefällt-mir-Buttons" auf Facebook ist unwirksam. Der Arbeitgeber ist lediglich zu einer Abmahnung berechtigt. Dies hat das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall "postete" der Ehemann der Arbeitnehmerin auf dem sozialen Netzwerk "Facebook" den Arbeitgeber beleidigende Eintragungen. Die Facebook-Seite des Ehemanns der Arbeitnehmerin war für zahlreiche Mitarbeiter und Kunden des Arbeitgebers einsehbar. Unter einen der Eintragungen befand sich mit dem Kommentar "gefällt mir" der Name der Arbeitnehmerin. Der Arbeitgeber erlangte Kenntnis davon und forderte die Arbeitnehmerin dazu auf Stellung zu nehmen. Kurz darauf wurden die Eintragungen gelöscht und die Arbeitnehmerin gab eine Stellungnahme ab. Im Folgenden kam es zur fristlosen Kündigung. Die Arbeitnehmerin erklärte, nicht sie... Lesen Sie mehr