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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.11.2021
- 5 P 7.20 -
Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen
Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für Polizeibeamten unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats
Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die der Durchführung vollzugspolizeilicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind und zu diesem Zweck von Polizeivollzugsbeamten während ihres Einsatzes mit sich zu führen bzw. am zu Körper tragen sind, unterliegt nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG BE) der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die beteiligte Polizeipräsidentin beschaffte für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten Mitteldistanzwaffen sowie Zubehör (Leuchtpunktvisiere, Zielbeleuchtungen, Handgriffe und Waffentragegurte) für diese Waffen und bereits im Bestand der Polizei befindliche Maschinenpistolen. Hierüber unterrichtete sie den Gesamtpersonalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, lehnte aber die Durchführung des von ihm beantragten Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung ab, dass die Beschaffung dieser Gegenstände vorrangig auf einsatztaktischen Erwägungen und Konzepten beruhe, die nicht mitbestimmungspflichtig seien. Der Gesamtpersonalrat sieht demgegenüber... Lesen Sie mehr