die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Art. 103 Abs. 1 GG“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2012
- VI ZR 120/11 -
Verspätet zurückgewiesenes Verteidigungsvorbringen (Präklusion) verstößt gegen verfassungsgemäßes Verbot einer "Überbeschleunigung"
Sachverständigengutachten in Arzthaftungssachen in der Regel erforderlich
Wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein Sachverständigengutachten veranlasst hätte, liegt ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung vor. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gesetzten und verlängerten Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wies das Landgericht Karlsruhe gemäß § 296 Abs. 1 ZPO den Vortrag der Beklagten in Rahmen eines Arzthaftungsprozesses als verspätet zurück. Das Vorbringen hätte die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich gemacht. Nach Auffassung des Landgerichts habe die Beklagte die, dreimal verlängerte, Frist zur Klageerwiderung versäumt und den Einspruch gegen das Versäumnisurteil nicht fristgerecht begründet. Dagegen wendete sich die Beklagte mit der Revision.Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes, rügt die Revision zu Recht, dass die auf die Versäumung der Einspruchsfrist gestützte Zurückweisung... Lesen Sie mehr