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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 19.03.2018
- M 8 K 16.4694 -
Rechtswidrige Baugenehmigung wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen
Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar
Eine Baugenehmigung ist rechtswidrig, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig feststellbar ist und somit eine Verletzung von Nachbarrecht nicht ausgeschlossen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Eigentümer eines Grundstücks im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht München gegen eine Baugenehmigung Klage. Durch die Baugenehmigung wurde auf einem Nachbargrundstück der Kläger die Vergrößerung einer Kindertagesstätte erlaubt. Die Kläger bemängelten unter anderem, dass die Baugenehmigung zu unbestimmt und daher rechtswidrig sei.Das Verwaltungsgericht München entschied zu Gunsten der Kläger. Vorliegend seien drittschützende Rechte der Kläger verletzt worden, da infolge der Unbestimmtheit der Baugenehmigung bzw. der Bauvorlagen der Gegenstand und der Umfang der Baugenehmigung nicht... Lesen Sie mehr
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