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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Behindertenfahrdienst“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- BVerwG 6 C 33.11, BVerwG 6 C 34.11, BVerwG 6 C 35.11 -

Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Fahrzeugen eines Beförderungsdienstes für behinderte Menschen

Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht nur bei eigenständigen Einrichtungen gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 RGebStV

Der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen kann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in drei parallelen Rechtsstreiten.

Der Kläger betreibt Fahrdienste für behinderte Menschen. Er befördert mit eigenen Fahrzeugen behinderte Menschen von und zu Einrichtungen für diesen Personenkreis, insbesondere Heimen, Ausbildungsstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Einrichtungen werden nicht vom Kläger, sondern von anderen Trägern betrieben. Die Fahrzeuge des Klägers sind speziell für diese Beförderungen ausgerüstet und dienen ausschließlich diesem Zweck. Der Kläger beantragte die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Autoradios in diesen Fahrzeugen. Der beklagte Bayerische Rundfunk lehnte die Befreiung ab. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage des Klägers ab.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht München, Urteil vom 27.03.2012
- S 48 SO 485/10 -

Behindertes Kind hat Anspruch auf ein behindertengerechtes Auto

Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Autos muss vom Staat gewährt werden

Benötigt ein behindertes Kind zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein behindertengerechtes Fahrzeug, so hat die zuständige Behörde Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur Beschaffung zu gewähren. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten um Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges als Leistung der Eingliederungshilfe. Der damals 10 jährige Kläger war mit einer schweren Fehlbildung der unteren Körperhälfte auf die Welt gekommen, war aber geistig fit. Der Kläger lebte mit seinen Eltern zusammen auf einem Bauernhof. Die Eltern des Klägers stellten... Lesen Sie mehr