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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bleirohre“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2019
- 24 U 251/18 -
Hausverkäufer muss selbst bei nicht akuten Sanierungsbedarf über Bleirohre im Haus aufklären
Bleirohre stellen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar
Der Verkäufer eines Hauses muss darüber aufklären, dass im Haus Bleirohre vorhanden sind. Dies gilt selbst dann, wenn noch kein akuter Sanierungsbedarf vorliegt. Bleirohre im Haus stellen einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Mehrfamilienhauses im Jahr 2016 stellte der Käufer fest, dass im Haus Bleirohre verbaut waren. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses im Jahr 1955 war dies üblich. Der Käufer ging dennoch von einer Mangelhaftigkeit aus und verlangte daher von der Verkäuferin den Ersatz der Kosten für den Austausch der Bleirohre in Höhe von fast 55.000 EUR. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob der Käufer Klage. Das Landgericht Duisburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des... Lesen Sie mehr
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