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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstwagen“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2023
- 1 K 1234/22 -
Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung
Zahlungen mindern Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung
Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Die Klägerin ermöglichte ihren Beschäftigten, an oder in der Nähe der Arbeitsstätte einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Beschäftigten standen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Da die Möglichkeit zur Privatnutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil bei der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer zu versteuern ist, berechnete die Klägerin den Vorteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung. Hierbei zog sie die von den Beschäftigten an sie gezahlte Stellplatzmiete ab.Im Rahmen einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass die Mietzahlungen den... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.05.2023
- 5 AZR 273/22 -
Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung
Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei laut Bundesarbeitsgericht der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).
Der verheiratete und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist bei der Beklagten in der Marketing-Abteilung beschäftigt. Im Laufe des Arbeitsverhältnisses hat die Beklagte ihm anstelle einer Entgelterhöhung einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Entgeltabrechnungen des Klägers weisen neben dem Bruttomonatsgehalt (zuletzt 4.285,00 Euro) geldwerte Vorteile... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 28.03.2018
- 13 Sa 305/17 -
Unzulässiger Widerruf einer Dienstwagenüberlassung aufgrund "wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens"
Nicht jeder wirtschaftliche Grund rechtfertigt Entzug der Dienstwagennnutzung
Die in einem Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, wonach eine Dienstwagenüberlassung aufgrund der "wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens" widerrufen werden kann, ist zu weit gefasst. Denn nicht jeder wirtschaftliche Grund rechtfertigt den Entzug der Dienstwagennutzung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall durfte ein Arbeitnehmer aufgrund einer Regelung im Arbeitsvertrag einen Audi Q5 als Dienstwagen auch zu privaten Zwecken nutzen. Im Juni 2016 widerrief aber die Arbeitgeberin die Dienstwagenüberlassung. Sie verwies dabei auf eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach ein Widerruf unter anderem "aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens" zulässig... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.09.2017
- 3 K 2547/16 -
FG zum Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Überlassen von Dienstwagen nicht nur bei Vollzeitbeschäftigte
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im verhandelten "Bahrlohnumwandlungs-"Fall beschäftigte der Kläger seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen PKW, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2016
- VI R 2/15 und VI R 49/14 -
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers sind bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof modifizierte dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.
Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 Euro). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2016
- 9 K 9317/13 -
Kein Werbungskostenabzug für Pkw-Leasingraten bei Überlassung eines Firmenwagens gegen Barlohnumwandlung
Lediglich zusätzliche Tankkosten können anteilig bezogen auf Dienstfahrten als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden
Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen geleasten Pkw zur Verfügung gestellt, so kann er die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber des Klägers einen Pkw für die Dauer von drei Jahren geleast und für diesen zugleich einen Wartungsvertrag abgeschlossen (sogenanntes Full-Service-Leasing). Mit dem Kläger vereinbarte er, dass die Leasingkosten im Wege der sogenannten Barlohnumwandlung von dessen Gehalt abgezogen werden sollten. Im Gegenzug erhielt der Kläger das Recht,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.12.2013
- 2 UF 216/12 -
Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
Monatlicher Nutzungsvorteil ist beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen
Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Gladbeck.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens sind getrennt lebende Eheleute aus Marl, die über Trennungsunterhalt streiten. Dem unterhaltspflichtigen Ehemann steht ein von seinem Arbeitgeber finanziertes Firmenfahrzeug (Skoda Octavia) auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Dieses setzt der Ehemann unter anderem bei Besuchen der gemeinsamen, bei der Ehefrau lebenden Tochter ein.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2014
- 10 A 11064/13.OVG -
Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters bleibt geheim
Vom Bürger begehrte Information unterliegt dem Geschäftsgeheimnis der Firma BMW
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist nicht verpflichtet, einem Bürger Zugang zum Inhalt des von ihr mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrages für den Dienstwagen des Bürgermeisters zu gewähren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die beklagte Stadt dem in Neustadt wohnhaften Kläger auf dessen Anfrage mitgeteilt hatte, dass dem Bürgermeister ein von der Firma BMW geleaster Dienstwagen zur Verfügung stehe, begehrte er Auskunft über die Höhe der Leasingraten und Zugang zu dem Leasingvertrag. Auf Nachfrage der Stadt, ob die Firma BMW mit einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 06.09.2013
- 4 K 242/13.NW -
Leasingvertag für den Dienstwagen des Bürgermeisters unterliegt dem Geschäftsgeheimnis
Stadt muss Bürger keinen Zugang zum Informationsinhalt des mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrags gewähren
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Stadt Neustadt nicht verpflichtet ist, einem Bürger Zugang zum Informationsinhalt des mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrages über den Dienstwagen für den Bürgermeister zu gewähren.
Im zugrunde liegenden Fall bat der in Neustadt wohnhafte Kläger im Dezember 2011 die beklagte Stadt Neustadt u.a. um Auskunft, ob dem Oberbürgermeister, den Beigeordneten sowie den ehrenamtlichen Beigeordneten Dienstwagen zur Verfügung stehen und welche Kosten damit verbunden seien. Die Stadt antwortete ihm, dass dem Oberbürgermeister und dem Bürgermeister jeweils ein geleastes Kraftfahrzeug... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.03.2013
- VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 23/12 (Urteil v.18.04.2013) -
Dienstwagenbesteuerung: Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlender privater Nutzung
Bundesfinanzhof korrigiert eigene bisherige Rechtsprechung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Dies entschied der Bundesfinanzhof und korrigierte damit seine bisherige Rechtsprechung. Bisher wurde in derartigen Fällen die tatsächliche private Nutzung des Fahrzeugs vermutet. Der Steuerpflichtige konnte die Vermutung unter engen Voraussetzungen widerlegen. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.
Im zugrunde liegenden Streitfall (VI R 31/10) stellte die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, ihrem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung. Nach dem Anstellungsvertrag durfte er den Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen. Bei der Lohnsteuer setzte die Klägerin für die private Nutzung lediglich eine Kostenpauschale an, denn eine private Nutzung des Dienstwagens habe... Lesen Sie mehr
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