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Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 05.04.1989
- 1 C 210/88 -
Recht zur Mietminderung zu jeder Jahreszeit aufgrund Durchzugs
Störende Zugserscheinungen vor allem in der kühleren Jahreszeit
Kommt es in einer Wohnung zu einer störenden Zugserscheinung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung zu jeder Jahreszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lörrach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags Streit, ob störende Zugserscheinungen eine Mietminderung rechtfertigen.Nach Ansicht des Amtsgerichts Lörrach rechtfertige eine störende Zugserscheinung nicht nur in der kühleren Jahreszeit eine Mietminderung, sondern über das ganze Jahr. Das Gericht hielt angesichts des Durchzugs eine Minderung von monatlich 50 DM für angemessen. Kommt es in einer Wohnung zu einer störenden Zugserscheinung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung zu jeder Jahreszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lörrach hervor. Lesen Sie mehr
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