die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehepartners in der Krankenversicherug“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.04.2008
- 12 K 2264/07 -
Lebenspartner hat keinen Anspruch auf Mitversicherung bei der Postbeamtenkasse
Ein eingetragener Lebenspartner eines Postbeamten darf nach der Satzung der Postbeamtenkrankenkasse nicht wie ein verheirateter Beamter mitversichert werden. Dies verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diesen Grundsatz hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 28.04.2008 herausgestellt.
Der klagende Postbeamte begründete am 05.04.2006 standesamtlich eine Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann. Die Postbeamtenkasse, eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost, lehnte im Oktober 2006 den Antrag des Beamten, seinen Lebenspartner mitzuversichern und damit diesem im Krankheitsfall Beihilfe zu gewähren, ab. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage berief sich der Beamte u.a. auf das seit September 2006 geltende das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie darauf, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung Lebenspartner, die über kein nennenswertes Einkommen verfügten, beitragsfrei in die Versicherung ihrer Partner mit einbezogen seien.... Lesen Sie mehr