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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einwendungen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 22.02.2021
- 8 U 2845/20 -
Gericht muss auf Fragen und Einwendungen einer Partei zu einem Gutachten eingehen
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlender Auseinandersetzung mit Fragen und Einwendungen
Ein Gericht ist verpflichtet, auf Fragen und Einwendungen einer Partei zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten einzugehen bzw. zu begründen, warum es die Fragen und Einwendungen für unerheblich hält. Anderenfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2017 stritten sich ein Postzusteller und ein Versicherungsunternehmen vor dem Landgericht Regensburg über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Im Rahmen des Prozesses kam es im August 2019 auf Anordnung des Gerichts zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten. Dazu hatte der Kläger konkrete Vorhalte und Einwendungen erhoben. Ohne auf diese nachfolgend einzugehen oder den Gutachter zu einem Termin zu laden, wies das Gericht die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.05.2016
- 22 U 205/14 -
Kein Anspruch auf Vertragsstrafe aufgrund "Spaßbieter-Klausel" bei eBay-Auktion
Begriff des "Spaßbieters" ist mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB
Eine "Spaßbieter-Klausel" bei einer eBay-Auktion ist unzulässig, da der Begriff des "Spaßbieters" mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB ist. Ein Anspruch auf Vertragsstrafe gegen einen "Spaßbieter" besteht daher nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ersteigerte im Mai 2013 ein Käufer bei eBay einen gebrauchten Pkw zum Preis von 25.100 Euro. Nach einer TÜV-Untersuchung trat der Käufer aber vom Kaufvertrag zurück, da die Untersuchung Mängel am Fahrzeug aufgezeigt haben soll. Der Verkäufer wies diesen Vorwurf zurück. Er behauptete, das Fahrzeug sei mangelfrei. Unter Hinweis auf eine Regelung in seinem... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2018
- 334 S 31/16 -
Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus Betriebskostenabrechnung: Keine Notwendigkeit der Belegeinsicht
Fehlerhafte Zusammenlegung von Heizkosten und Wassererwärmungskosten
Ergibt sich bereits aus der Betriebskostenabrechnung selbst die Fehlerhaftigkeit, so ist eine Belegeinsicht nicht erforderlich. Dies ist etwa der Fall, wenn der Vermieter fehlerhaft die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten zusammengelegt hat. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung sollten laut der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 einen Betrag von ca. 204 Euro nachzahlen. Damit waren sie aber nicht einverstanden. Denn bereits aus der Abrechnung ergab sich, dass die Vermieterin die Heizkosten und die Wassererwärmungskosten nicht getrennt hatte. Dies bemängelten die Mieter. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2016
- VIII ZR 209/15 -
BGH: Einwendungsausschluss umfasst auch generell nicht auf Mieter umlagefähige Kosten
Mieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einwendungen geltend machen
Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss ein Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Einwendungen geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Einwendung dagegen richtet, dass die Nebenkostenabrechnung generell nicht umlagefähige Kosten enthält. Der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB umfasst daher auch generell nicht auf den Mieter umlagefähige Kosten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine Wohnung vermietet. Im Juli 2012 erhielten die Mieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011, welche einen Nachzahlungsbetrag auswies. Dies hatte unter anderem seine Ursache darin, dass die Abrechnung nicht auf die Mieter umlagefähige Kosten für die Instandsetzung und Verwaltung sowie Rücklagen für die Eigentumswohnung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB setzt keine Vorauszahlungen auf Betriebskosten voraus
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2005 bzw. 2006 erhielt der Mieter einer Wohnung die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 bzw. 2005, die beide eine Nachzahlung vorsahen. Nach dem Mietvertrag schuldete der Mieter für Heizung und Warmwasser monatliche Nebenkostenvorauszahlungen und für verschiedene weitere Nebenkosten eine monatliche Pauschale. Der Mieter... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.06.2015
- 5 C 443/14 -
Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung beginnt mit Korrektur der Abrechnung erneut
Nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses verstößt nicht gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Ein Mieter muss Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist beginnt erneut mit der Korrektur der bereits erfolgten Betriebskostenabrechnung. Zudem verstößt die nächtliche Dauerbeleuchtung des Treppenhauses nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung sollte Nachzahlungsbeträge aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zahlen. Ursprünglich sahen die Abrechnungen höhere Nachzahlungen vor. Jedoch wurden sämtliche Nebenkosten im April 2014 teilweise korrigiert, wodurch sich geringere Nachzahlungsbeträge ergaben. Der Mieter erhob im August... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Konkrete Einwendungen nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen sind notwendig
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielten die Mieter einer Wohnung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Nach dieser schuldeten die Mieter eine Nachzahlung. Da für die Mieter die Kostensteigerung nicht zu erklären war, erhoben sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung. Darauf reagierten die Vermieter nicht. Im März 2014 wurde das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007
- VIII ZR 279/06 -
Nebenkostenabrechnung: Mieter müssen binnen zwölf Monaten widersprechen
BGH zu Einwendungen nach § 556 Abs. 3 BGB
Mieter, die mit ihrer Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden sind, müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung gegenüber dem Vermieter Einspruch erheben. Nach Ablauf dieser Frist können Mieter Einwendungen grundsätzlich nicht mehr geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall machte ein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2000 und 2001 u. a. Kosten für einen Kabelanschluss, Haus- und Gartenpflege, Versicherung und Strom allgemein geltend. Vermieter und Mieter hatten in dem Mietvertrag die einzelnen Positionen der Betriebskosten detailliert vereinbart. Die vorgenannten Positionen (Kabelanschluss, Haus- und Gartenpflege,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2004
- III ZR 104/03 -
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam
Kunde hat sechs Monate Zeit, Verbindungsnachweise anzufechten
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, durch die dem Kunden nach Ablauf einer achtwöchigen Frist ab Rechnungsdatum die Beweislast für Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstigen nutzungsabhängigen Preise aufgebürdet wird, unwirksam ist.
Die Klägerin, ein Telefonnetzbetreiber, verlangt von der Beklagten, mit der sie einen Vertrag über die Bereitstellung eines Telefonanschlusses und über die Erbringung von Telefondienstleistungen geschlossen hat, Zahlung von rund 3.900 €. Die Beklagte hat bestritten, daß bestimmte Verbindungen, die mit etwa 3.650 € berechnet waren, von ihrem Apparat aus hergestellt wurden.... Lesen Sie mehr
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