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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flugausfall“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Aschaffenburg, Urteil vom 27.06.2023
- 115 C 86/23 -

Reiseveranstalter muss sich bei Stornierung des Rückfluges durch Fluggesellschaft um Ersatzbeförderung kümmern

Bei Weigerung der Hilfe kann Reisender Ersatzflug auf Kosten des Reiseveranstalters buchen

Storniert die Fluggesellschaft den Rückflug, so muss sich der Reiseveranstalter um eine Ersatzbeförderung seiner Reisenden kümmern. Verweigert er dies, so können die Reisenden einen Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aschaffenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für die Sommerferien 2022 hatte eine Familienmutter für sich und ihre Familie über eine Reiseveranstalterin eine Reise nach Antalya gebucht. Am Tag des Rückflugs hatte sich die Familie am Flughafen eingefunden und wartete nach dem Einchecken auf das Boarding als sie erfuhren, dass der Flug von der Fluggesellschaft storniert wurde. Er erfolgte eine Unterbringung in einem Hotel. Da die Reiseveranstalterin jegliche Hilfe ablehnte und auf die Fluggesellschaft verwies, buchte die Familienmutter für den nächsten Tag eigenmächtig einen Rückflug. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.300 € sowie Kosten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 19.11.2013
- 2 U 3/13 -

Fluggäste haben bei Flugannullierung wegen fehlender Enteisungsmittel Anspruch auf Entschädigung

Fehlendes Enteisungsmittel für Flugzeuge begründet keine außergewöhnlichen Umstände

Fluggäste deren Flug bei winterlichen Wetterbedingungen wegen fehlenden Enteisungsmittels storniert wird, haben Anspruch auf Entschädigung. Fehlendes Enteisungsmittel für Flugzeuge begründet keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004)*. Dies entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte für den 10. Dezember 2010 für 24 Personen einen Flug von Berlin nach Rom. Der Flug wurde nicht durchgeführt. Das beklagte Luftfahrtunternehmen begründete dies damit, dass ein allgemeiner Mangel an Enteisungsmitteln geherrscht habe. Der Kläger machte auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung Ausgleichsansprüche geltend.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2012
- X ZR 138/11 und X ZR 146/11 -

Angekündigte Pilotenstreiks durch Vereinigung Cockpit: Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

Streik stellt "außergewöhnliche Maßnahme" gemäß Fluggastrechteverordnung dar, die Pflicht zur Ausgleichszahlung ausschließt

Fluggäste haben im Regelfall keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung nach einer Flugannullierung aufgrund von Pilotenstreiks. Ein Streikaufruf einer Gewerkschaft wirkt "von außen" auf das Luftverkehrsunternehmen ein und ist in aller Regel von dem betroffenen Luftverkehrsunternehmen nicht beherrschbar. Eine Pflicht zur Ausgleichszahlung ist daher nicht gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die Kläger der beiden zugrunde liegenden Verfahren verlangen Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1c, Art. 5 Abs. 1c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004* (nachfolgend: Fluggastrechteverordnung), weil ihre für Februar 2010 vorgesehenen Flüge von Miami nach Deutschland von der beklagten Lufthansa AG wegen eines Streikaufrufs der Vereinigung Cockpit annulliert worden waren. In der Sache X... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
- 222 C 10835/11 -

Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter

Reiseveranstalter nicht für Schaden durch höhere Gewalt verantwortlich

Ein Reisender kann wegen einer mangelhaften Reise auch Schadenersatz verlangen. Dabei wird das Verschulden des Reiseveranstalters grundsätzlich vermutet. Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen allerdings auf höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies entschied das Amtsgericht München.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei einem Münchner Reiseunternehmen eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia. Der für Mitte April 2010 geplante Rückflug wurde infolge der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull abgesagt. Der Reisende konnte erst sieben Tage später den Nachhauseweg antreten.Dieser machte dem Reiseunternehmen gegenüber... Lesen Sie mehr