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Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 09.10.2014
- 5 C 1/14 -
Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden unwirksam
Dresden ist keine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des § 34 Abs. 1 SächsKAG
Die am 1. Februar 2014 in Kraft getretene Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden ist unwirksam. Dresden ist keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) und darf deshalb nach der Rechtslage im Freistaat Sachsen keine Kurtaxe erheben. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall hatte die Landeshauptstadt Dresden am 21. November 2013 eine Kurtaxsatzung beschlossen. Die Kurtaxe soll nach deren § 1 der teilweisen Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung von insgesamt elf Einrichtungen dienen, die von der Stadt selbst betrieben werden oder an denen sie finanziell beteiligt ist. Die Satzung sieht vor, die Kurtaxe von denjenigen Übernachtungsgästen zu erheben, die die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Sie beträgt 1,30 € pro Übernachtung und Person. Dresden ist die erste Großstadt in Deutschland, die eine Kurtaxe erhebt.... Lesen Sie mehr