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Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.03.2013
- 14 C 230/11 -
Kein Recht zur Mietminderung bei fehlenden Fußleisten in einem Wohnraum
Lediglich geringe ästhetische Beeinträchtigung rechtfertigt keine Mietminderung
Fehlen in einem Raum der Wohnung die Fußleisten, so liegt nur eine geringe ästhetische Beeinträchtigung vor. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da in einem Raum der Wohnung die Fußleisten fehlten. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung wegen der fehlenden Fußleisten zugestanden. Denn fehlen Fußleisten nur in einem Raum der Wohnung, werde dadurch die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt. So habe die Mieterin die Wohnung ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit oder ihrer alltäglichen... Lesen Sie mehr
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