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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2009
- 6 O 568/04 -
Schmerzensgeld von 25.000 EUR wegen nicht notwendiger Entfernung der Gebärmutter
Myombildung im Uterus erfordert nicht zwingend Gebärmutterentfernung
Wird bei einer 44-jährigen Patientin unnötigerweise die Gebärmutter entfernt, kann dies ein Schmerzensgeld von 25.000 EUR rechtfertigen. Bilden sich im Uterus Myome, so muss nicht zwingend die Gebärmutter entfernet wird. Ohne Vorliegen von Beschwerden besteht die Möglichkeit der konservativen Behandlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Myombildung im Uterus wurde eine 44-jährige Frau im Mai 2003 in einer Klinik operiert. Während der Operation entschied sich der behandelnde Arzt zur Entfernung der Gebärmutter, da dies seiner Ansicht nach medizinisch notwendig sei. Die Frau sah dies nach der Operation jedoch anders und erhob Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da dem Beklagten ein Behandlungsfehler vorzuwerfen sei. Die Entfernung der Gebärmutter sei nach Ausführungen... Lesen Sie mehr
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