die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gestaltungsmissbrauch“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2021
- 7 K 101/18 K,G,F -
FG Düsseldorf zum Gestaltungsmissbrauch durch Einlage in Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten
Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten kann Gestaltungsmissbrauch darstellen
Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber einer Alleingesellschafterin anstelle eines Forderungsverzichts durch die Alleingesellschafterin kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die vom Gericht zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. I R 11/22 anhängig.
Klägerin des Verfahrens war eine Kapitalgesellschaft, die Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Muttergesellschaft hatte (teils aus Darlehen, teils aus einem Verrechnungskonto aus einem konzerninternen Intercompany Accounting System). Im Jahr 2011 leistete die Muttergesellschaft über das konzerninterne Intercompany Accounting System eine Einlage in die Kapitalrücklage der Klägerin. Taggleich wurden die Verbindlichkeiten der Klägerin gegenüber der Muttergesellschaft in Höhe der Einzahlung in die Kapitalrücklage ausgebucht.Das beklagte Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die getätigten Buchungen wirtschaftlich wie ein Forderungsverzicht... Lesen Sie mehr
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21.10.2020
- 4 K 1644/18 -
Gestaltungsmissbrauch: Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns zur Umgehung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf mehrerer Flugzeuge nach Ablauf der Leasingdauer
Hessisches Finanzgericht zum Körperschaftssteuergesetz
Gegenläufige, einem Gesamtplan folgende Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (hier: aus dem Verkauf von Flugzeugen nach Ablauf der Leasingdauer) zu umgehen und die sich bei einer Gesamtbetrachtung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen (sog. wirtschaftliches Nullsummenspiel), sind als Gestaltungsmissbrauch zu qualifizieren. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Geklagt hatte eine zu einem Bankkonzern gehörende Kapitalgesellschaft, welcher das Finanzamt die Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Wandelanleihen versagt hatte. Den Verlust erklärte die Klägerin, da sie den gleichhohen Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer konzerneigenen Gesellschaft als steuerfrei nach § 8 b Abs. 2 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes... Lesen Sie mehr