die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haager Kindesentfühungsabkommen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 12.09.2018
- 7 UF 931/18 -
Kindesentführung: Zurückgenommener Rückführungsantrag hat bei späterem neuem Rückführungsantrag auf Jahresfrist des Art. 12 Abs. 2 HKÜ keine Auswirkung
Nach abgelaufener Jahresfrist ist für Kindesrückführung Integration des Kindes in neuer Umgebung maßgeblich
Stellt ein sorgeberechtigtes Elternteil nach einer Kindesentführung durch das andere Elternteil einen Rückführungsantrag nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) und nimmt ihm sogleich zurück, so hat dies bei einem späteren neuen Rückführungsantrag keine Auswirkung auf die Jahresfrist des Art. 12 Abs. 2 HKÜ. Nach Ablauf der Jahresfrist kommt es für die Kindesrückführung darauf an, ob sich das Kind in der neuen Umgebung integriert hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2016 trennten sich die Eltern zweier minderjähriger Kinder. Die Eltern und die Kinder hatten die deutsche Staatsbürgerschaft und wohnten in Spanien. Im Juni 2016 reiste die Kindesmutter zusammen mit den Kindern ohne Absprache mit dem Kindesvater nach Nürnberg und blieb dort. Der ebenfalls sorgeberechtigte Kindesvater beantragte daher im November 2016 beim Amtsgericht Nürnberg die Rückführung der Kinder gemäß dem HKÜ. Er nahm diesen Antrag einige Tage später aber wieder mit der Begründung zurück, ihm sei der genaue Aufenthalt der Kinder unbekannt. Im Mai 2018 beantragte der Kindesvater erneut die Kindesrückführung.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.06.2018
- 1 UF 50/18 -
Abstrakte Möglichkeit einer Kindesentführung nach Usbekistan rechtfertigt kein gerichtliches Ausreiseverbot
Bei Verwirklichung des abstrakten Risikos der Kindesentführung wäre Rückführung nach Haager Kindesentführungsübereinkommen möglich
Allein die abstrakte Möglichkeit einer Kindesentführung nach Usbekistan rechtfertigt keine auf § 1666 BGB gestütztes gerichtliches Ausreiseverbot. Vielmehr muss die Besorgnis durch konkrete Umstände begründet sein. Sollte sich das abstrakte Risiko der Kindesentführung verwirklichen, wäre eine Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HÜK) möglich. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall befürchtete der Vater eines minderjährigen Kindes, dass die Kindesmutter das Kind in ihr Heimatland Usbekistan verbringt. Er erwirkte daher vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main ein Ausreiseverbot. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter. Sie gab an, zwar nach Usbekistan habe reisen zu wollen. Jedoch wolle sie nur ihre kranke Mutter besuchen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.12.2015
- 12 UF 1239/15 -
Keine Rückführung von entführten Kindern nach Ostjerusalem gemäß des Haager Übereinkommens
Ostjerusalem kein Teil des Vertragsstaats Israel
Die Rückführung von entführten Kindern nach Ostjerusalem bestimmt sich nicht nach dem Haager Übereinkommen, da Ostjerusalem nach internationalem Recht kein Teil des Vertragsstaats Israel ist. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar lebte mit seinen drei Kindern in Ostjerusalem. Nach einem Urlaubsaufenthalt der Mutter mit den zwei im Jahr 2014 geborenen Kindern in Deutschland weigerte sie sich nach Ostjerusalem zurückzukehren. Der Vater der Kinder war damit nicht einverstanden und beantragte im Mai 2015 die Rückführung der Kinder. Das Amtsgericht München... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.06.2013
- 11 UF 95/13 -
Keine Kindesentführung: Kindsvater hat nach Zustimmung zum Umzug seines 2 1/2 jährigen Kindes nach Deutschland keinen Anspruch auf Rückführung gemäß HKÜ
SMS-Verkehr zwischen Elternteilen gibt Zustimmung des Kindsvaters zum Umzug der Tochter nach Deutschland wieder
Ein Vater kann nicht die Rückführung seiner von Italien nach Deutschland ausgewanderten Tochter auf Grundlage der Vorschriften des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) beantragen, wenn die Ausreise zuvor zwischen Kindsmutter und -vater per SMS verabredet wurde und der Vater dem Vorhaben nicht widersprochen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1987 geborene Kindesmutter mit der italienischen und der deutschen Staatsangehörigkeit siedelte 2008 von Deutschland nach Sizilien über, wo sie den im Jahre 1990 geborenen Kindesvater, einen italienischer Staatsangehörigen, kennenlernte. Im Sommer 2010 bezogen beide eine gemeinsame Wohnung, im Dezember 2010 kam die gemeinsame... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 09.08.2007
- 9 UF 450/07 -
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung
OLG zur widerrechtlichen Verbringung eines Kindes im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens
Wenn eine geschiedene Mutter mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, ist dies nicht widerrechtlich im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall siedelte eine geschiedene Mutter mit ihren Kindern nach England (West Sussex) um. Sie hatte mit ihrem früheren Ehemann das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder inne, allerdings wurde ihr durch das Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder allein übertragen. Der Vater hatte ein Umgangsrecht am Wochenende alle 14 Tage und jeweils in der ersten... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006
- 2 UF 2/06 -
Kindesentführung durch einen Elternteil - zur Beachtlichkeit des Kindeswillens
Auch gegen den Wunsch eines achtjährigen Kindes kann die Rückführung in den Vertragsstaat nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen angeordnet werden
Mit der Frage der Beachtlichkeit des Kindeswillens im Rahmen einer Rückführungsanordnung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen musste sich der 2. Familiensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe beschäftigen.
Der Vater des Kindes ist deutscher Staatsangehöriger, die Mutter besitzt die Staatsangehörigkeit des Landes X. Das 1997 geborene Kind A. besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Die Parteien unterhielten zwei Wohnsitze in Deutschland und X., wobei sich Mutter und Kind überwiegend in X. aufhielten. Dort besuchte A. den Kindergarten und die Mittelschule. Nach der Trennung der Eltern im November... Lesen Sie mehr