die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haushaltsgesetzgeber“ veröffentlicht wurden
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2022
- VGH N 7/21 -
Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig
Verstoß gegen Schuldenbremse
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. März 2022 ergangenem Urteil vom 1. April 2022 in einem abstrakten Normenkontrollverfahren bestimmte Teilbereiche des rheinland-pfälzischen Corona-Sondervermögens für unvereinbar mit der Landesverfassung und daher nichtig erklärt.
Einzelnen Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen, fehle es an einem hinreichenden Veranlassungszusammenhang zu der Corona-Pandemie. Hierin liege ein Verstoß gegen die Schuldenregel der Landesverfassung (sog. Schuldenbremse). Der überwiegende Teil des Corona-Sondervermögens sei hingegen mit der Landesverfassung vereinbar.In Rheinland-Pfalz wurde – wie auch in den meisten anderen Ländern und auf Bundesebene – nach Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 durch Gesetz ein Sondervermögen „Zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie“ geschaffen. Aus dem Sondervermögen sollten verschiedene Maßnahmen unter... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.03.2013
- VerfGH 7/11 -
Haushaltsgesetz 2011 wegen Überschreitung der Kreditgesetze verfassungswidrig
Haushaltsgesetzgeber muss nachvollziehbar darlegen, dass Voraussetzungen für die Überschreitung der Regelverschuldungsgrenze vorliegen
Das Haushaltsgesetz 2011 verstößt wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW (LV) und ist im Umfang dieser Überschreitung nichtig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.
Zur Begründung führte das Gericht aus: Von der in Art. 83 Satz 2 LV normierten Regelverschuldungsgrenze dürfe grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden. Nach gefestigten verfassungsrechtlichen Maßstäben müsse die Störungslage ernsthaft und nachhaltig sein oder als solche unmittelbar drohen. Bei der Beurteilung stehe dem Haushaltsgesetzgeber... Lesen Sie mehr