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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „heißer Griff“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.10.1985
- 5 U 91/85 -
Versicherungsleistung bei Brandschaden: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fallenlassen eines Fonduebrenners wegen zu heißem Griff
Keine Berechtigung der Hausratsversicherung zur Leistungskürzung
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Fonduebrenner wegen des zu heißen Griffs fallen gelassen wurde, liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Hausratsversicherung ist daher nicht berechtigt ihre Leistung zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte einen Fonduebrenner mit brennenden Spiritus von einem Schrank zu einem Tisch transportieren. Aufgrund des zu heißen Griffs ließ sie den Fonduebrenner jedoch fallen und es kam zu einem Brandschaden in Höhe von 12.000 DM. Ihr Mann beanspruchte daraufhin seine Hausratversicherung. Diese weigerte sich hingegen zu zahlen, da ihrer Ansicht nach die Ehefrau des Versicherten grob fahrlässig gehandelt habe. Der Versicherungsnehmer erhob daraufhin Klage.Das Oberlandesgericht Köln... Lesen Sie mehr
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