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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2011
- 65 S 422/10 -
Ungepflegter Rasen in den Herbst- und Wintermonaten rechtfertigt keine Mietminderung
Vermieter schuldet in der Regel nicht Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen
Ist ein Rasen jahreszeitlich bedingt ungepflegt, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Denn der Vermieter schuldet grundsätzlich keinen Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der zur Mietsache gehörende Rasen in den späten Herbst- und Wintermonaten ungepflegt war. Der Rasen war nicht durchgehend grün und wies Schäden auf. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der rückständigen Miete. Das Amtsgericht Charlottenburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Den Mietern habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung (§ 536 Abs. 1 BGB) durch den Zustand... Lesen Sie mehr
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