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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holzboden“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.03.2007
- 67 S 345/06 -
Absenken von Dielenbrettern bei Belastung begründet Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens in Altbauwohnung
Mieter darf einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten
Der Mieter einer Altbauwohnung hat zwar keinen Anspruch auf einen neuen Dielenfußboden. Er darf aber einen einwandfreien Verbund der einzelnen Dielenbretter erwarten. Sind die Fugen daher so breit, dass sich einzelne Dielenbretter bei Belastung absenken, besteht ein Anspruch auf Erneuerung des Dielenfußbodens. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigten die Mieter einer Altbauwohnung ihrer Vermieterin mehrere Mängel an. Unter anderem bemängelten sie den Zustand des Dielenfußbodens. So senkten sich die Dielenbretter im Bereich des Eingangs zum Wohnzimmer und zum Bad ab, wenn man sie betrat. Dabei geriet ein aufgestellter Schrank ins Wackeln. Es stellten sich nachfolgend Fugenbreiten von 0,5 bis 0,7 mm heraus. Zudem war an mehreren Stellen der Fugenkitt herausgelöst. Da sich die Vermieterin weigerte den Zustand des Dielenfußbodens als problematisch anzusehen, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.09.2016
- 65 S 315/15 -
Abweichung des vertragsgemäßen Zustands einer Terrasse durch Austausch des Fliesenbodenbelags gegen Holzboden durch Vermieter
Mieter kann bei erheblicher Zustandsveränderung Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen
Wird der Zustand einer Mietwohnung durch eine Maßnahme des Vermieters erheblich verändert, so kann der Mieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Eine solche wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Fliesenbodenbelag der zu einer 1,5 Zimmer-Wohnung gehörenden Terrasse, die ca. 1/3 der Gesamtfläche ausmacht, durch einen Holzboden ersetzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall tauschten die Vermieter einer 1,5 Zimmer-Wohnung den Fliesenbodenbelag der zur Wohnung gehörenden Terrasse, die ca. 1/3 der Gesamtfläche ausmachte, durch einen Bankiraiboden aus. Der Mieter war damit aber nicht einverstanden und verlangte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Da die Vermieter dem nicht nachkamen, erhob der Mieter Klage. Nachdem... Lesen Sie mehr
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