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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 25.06.2024
- 1 U 34/23 -
Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden
Werden Privatpersonen hoheitlich tätig, haftet gegenüber dem Geschädigten nur der Staat
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Schadensersatzklage gegen eine Impfärztin nach einer Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staatshaftungsansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schadenersatzansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.
Mit ihrer Klage begehrte die Klägerin von ihrer Impfärztin Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro und Schadensersatz wegen eines behaupteten Impfschadens nach einer Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff des Unternehmens BioNTech/Pfizer (Comirnaty). Im Januar und Februar 2021 wurden der Klägerin in einer Heilbronner Pflegeeinrichtung, in der sie als Auszubildende beschäftigt war, zwei Impfungen verabreicht. Die Impfungen erfolgten im Rahmen einer Impfaktion und wurden von einem mobilen Impfteam durchgeführt, das an ein Impfzentrum angegliedert war. Vor den Impfungen war der Klägerin jeweils ein vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation... Lesen Sie mehr
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